Ab 1.1.2020: Nachweise von Felsenschwalbe und Alpenbraunelle werden österreichweit nicht mehr und solche des Kaiseradlers auch aus den Bezirken Perg, Linz, Linz-Land, Steyr und Steyr-Land nicht mehr behandelt.
Nachweise der Großtrappe abseits des Brutgebietes bzw. des regelmäßigen Aktionsraumes sind künftig an die AFK zu melden.
Ab 1.1.2019 (rückwirkend): Nachweise der Zaunammer aus Niederösterreich und Wien werden nicht mehr behandelt.
Die aktuelle Version der Meldeliste kann hier heruntergeladen werden.