Die Liste der Arten, die an die AFK gemeldet werden sollen, ist in ihrer aktuellen Version unter „Downloads“ abrufbar. Die jüngsten Änderungen betreffen den Raufußbussard, der aus ganz Österreich nicht mehr gemeldet werden muss, sowie die Zwergscharbe, von der nur noch Beobachtungen außerhalb des Burgenlandes, sowie der steirischen Bezirke Südoststeiermark, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Graz und Graz Umgebung bearbeitet werden.
05. 10. 2016