In der Sitzung vom 23. April 2021 wurden folgende Anpassungen der Meldeliste beschlossen. Alle Änderungen treten rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft:
Adlerbussard, Steppenweihe und Brandseeschwalbe werden von der Dokumentationspflicht gestrichen.
Für Zitronenstelze und Rosenstar sind nur Meldungen in der zweiten Jahreshälfte ab 1.7. dokumentationspflichtig.
Die Waldsaatgans wird neu in die Liste der dokumentationspflichtigen Arten aufgenommen.
Die aktuelle Fassung der Liste ist hier einsehbar.